Das Bonusheft ist ein wichtiges Nachweisinstrument für regelmäßige zahnärztliche Vorsorge. Viele Patientinnen und Patienten wissen jedoch nicht genau, wie es funktioniert und welche sogar finanziellen Vorteile es bietet. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie das Bonusheft richtig nutzen und dadurch Ihren Eigenanteil beim Zahnersatz deutlich senken können.
Was ist das Bonusheft beim Zahnarzt?
Was ist das Bonusheft beim Zahnarzt?
Das Bonusheft dokumentiert Ihre regelmäßigen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Bei jedem Kontrolltermin erhalten Sie einmal jährlich einen Stempel von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Benötigen Sie später Zahnersatz – etwa eine Krone, Brücke oder Prothese – zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse einen höheren Zuschuss, den sogenannten Festzuschuss, wenn Sie regelmäßige Vorsorge nachweisen können. Seit 1989 gehört das Bonusheft zum Standard im deutschen Gesundheitssystem und gilt für alle gesetzlich Versicherten jeder gesetzlichen Krankenversicherung.
Gibt es das Bonusheft noch?
Gibt es das Bonusheft noch?
Ja, das Bonusheft existiert weiterhin. Die Verwirrung entsteht oft durch folgende Faktoren:
Viele Praxen nutzen mittlerweile digitale Dokumentationssysteme
Einige Patientinnen und Patienten haben ihr Bonusheft verlegt
Es gab Änderungen bei den Zuschussregelungen
Die Krankenkassen erkennen sowohl das klassische Heft in Papierform als auch digitale Nachweise an.
So funktioniert das Bonussystem
So funktioniert das Bonussystem
Die Zuschussstaffelung
Die Zuschussstaffelung
Regelmäßige Vorsorge erhöht den Festzuschuss der Krankenkasse:
Ohne Bonusheft: 60 % der Regelversorgung
Mit 5 Jahren lückenloser Vorsorge: 70 % der Regelversorgung
Mit 10 Jahren lückenloser Vorsorge: 75 % der Regelversorgung
Wichtig: Das Jahr, in dem die Behandlung beginnt, zählt nicht zur Bonuszeit. Für eine Behandlung im Jahr 2025 benötigen Sie Vorsorgeuntersuchungen von 2020–2024 (für 5 Jahre Bonus) oder 2015–2024 (für 10 Jahre Bonus).
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel
Zahnersatz im Wert von 2.000 €
Ohne Bonusheft: 1.200 € Zuschuss, 800 € Eigenanteil
Mit 5 Jahren: 1.400 € Zuschuss, 600 € Eigenanteil
Mit 10 Jahren: 1.500 € Zuschuss, 500 € Eigenanteil
Ersparnis: bis zu 300 € durch regelmäßige Vorsorge.
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Diese Zuschüsse gelten für die Regelversorgung. Auch bei höherwertiger Versorgung (z. B. eine keramisch-weiße Brücke anstatt einer metallischen) zahlt die Kasse den erhöhten Festzuschuss – der Eigenanteil verringert sich entsprechend.
Welche Untersuchungen zählen?
Welche Untersuchungen zählen?
Für den Stempel im Bonusheft zählen folgende Vorsorgeuntersuchungen:
Erwachsene (ab 18 Jahren): 1× jährlich zahnärztliche Kontrolluntersuchung
Kinder und Jugendliche (6–17 Jahre): 2× jährlich Kontrolluntersuchung
Kinder unter 6 Jahren: Früherkennungsuntersuchungen
Wichtige Zeitregel: Bei Kindern und Jugendlichen müssen zwischen den beiden jährlichen Untersuchungen mindestens 4 Monate liegen. Die Untersuchungen sollten in verschiedenen Kalenderhalbjahren stattfinden.
Die Vorsorgeuntersuchung umfasst die Kontrolle von Zähnen, Zahnfleisch und Mundschleimhaut. Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) ist medizinisch sinnvoll, ersetzt jedoch nicht die Vorsorgeuntersuchung für das Bonusheft. Bonusheft verloren – Lösungen
Bonusheft verloren – Lösungen
Ein verlorenes Bonusheft lässt sich ersetzen:
Zahnarztpraxis: Ihre Praxis kann die durchgeführten Untersuchungen nachträglich in ein neues Bonusheft eintragen. Die Dokumentation liegt in der Patientenakte vor.
Bei Praxiswechsel: Frühere Zahnärztinnen und Zahnärzte können Untersuchungen rückwirkend bestätigen. Jeder Zahnarzt darf nur die bei ihm erfolgten Untersuchungen eintragen.
Bei Praxisschließung: Oft übernimmt ein Nachfolger die Patientenakten. Alternativ hilft die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) – dort sind Behandlungsdaten archiviert.
Krankenkasse: Auch dort sind häufig Vorsorgetermine dokumentiert.
Wichtig: Holen Sie Ihr Bonusheft immer zurück, wenn Sie es bei der Krankenkasse einreichen. Bewahren Sie alte Bonushefte gut auf.
Wo erhalten Sie ein Bonusheft?
Wo erhalten Sie ein Bonusheft?
Ein neues Bonusheft bekommen Sie kostenlos:
In Ihrer Zahnarztpraxis (die meisten haben Bonushefte vorrätig)
Bei Ihrer Krankenkasse (Geschäftsstelle oder Online-Anfrage)
Digital über die App einiger Krankenkassen
Nachträgliche Eintragungen
Nachträgliche Eintragungen
Nachträgliche Eintragungen sind möglich, wenn die Untersuchung in der Patientenakte dokumentiert ist. Krankenkassen akzeptieren Nachträge in der Regel bis zum Jahresende.
Tipp: Bewahren Sie Ihr Bonusheft zusammen mit Ihrer Versichertenkarte auf.
Wenn der Stempel verweigert wird
Wenn der Stempel verweigert wird
Ein Zahnarzt darf den Stempel nur in bestimmten Situationen verweigern:
Keine Vorsorgeuntersuchung: Akute Behandlungen oder reine Beratungen zählen nicht
Bereits gestempelt: Pro Kalenderjahr gibt es nur einen Stempel (bei Erwachsenen)
Reine Behandlungstermine: Zahnreinigung oder andere Behandlungen allein reichen nicht
Bei tatsächlicher Vorsorgeuntersuchung ist der Stempel verpflichtend. Bei Unklarheiten können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder die KZV wenden.
Bonusheft für Kinder
Bonusheft für Kinder
Das Bonusheft gilt auch für Kinder:
Ab dem ersten Zahn: Früherkennungsuntersuchungen können dokumentiert werden
Ab 6 Jahren: 2× jährliche Vorsorge empfohlen
Ab 12 Jahren: Das Bonusheft zählt offiziell für den späteren Zuschuss beim Zahnersatz
Vorteil: Von 12 bis 18 Jahren entstehen bereits 6 lückenlose Jahre – ab 18 fehlen nur noch 4 Jahre bis zum maximalen Zuschuss.
Frühe, regelmäßige Zahnarztbesuche fördern die Zahngesundheit und sichern langfristige finanzielle Vorteile.
Zahnersatz ohne Bonusheft
Zahnersatz ohne Bonusheft
Ohne Bonusheft erhalten Sie 60 % Zuschuss der Regelversorgung. Die restlichen 40 % tragen Sie selbst.
Beispiel bei Regelversorgung von 1.000 €:
Ohne Bonusheft: 600 € Zuschuss, 400 € Eigenanteil
Mit 10 Jahren Vorsorge: 750 € Zuschuss, 250 € Eigenanteil
Ersparnis: 150 € pro 1.000 € Zahnersatz.
Zuschussberechnung mit Bonusheft
Zuschussberechnung mit Bonusheft
Der Zuschuss richtet sich nach der Regelversorgung (medizinisch notwendige Standardbehandlung). Auch bei höherwertiger Versorgung zahlt die Kasse nur den Festzuschuss für die Regelversorgung.
Berechnungsschritte:
Regelversorgungskosten ermitteln (aus Heil- und Kostenplan)
Mit Zuschusssatz multiplizieren: 0,6 / 0,7 / 0,75
Differenz zu tatsächlichen Kosten = Eigenanteil
Beispiel: Regelversorgung 1.500 € – tatsächliche Behandlung 3.000 € Zuschuss mit 10 Jahren: 1.500 € × 0,75 = 1.125 € Eigenanteil: 1.875 €
Häufige Fragen zum Bonusheft
Häufige Fragen zum Bonusheft
Kann ich das Bonusheft in jeder Praxis führen?
Kann ich das Bonusheft in jeder Praxis führen?
Ja. Das Bonusheft ist nicht an eine bestimmte Praxis gebunden. Sie können es in jeder Zahnarztpraxis abstempeln lassen. Ein Praxiswechsel ist problemlos möglich.
Was passiert, wenn ich ein Jahr vergesse?
Was passiert, wenn ich ein Jahr vergesse?
Grundsätzlich beginnt die Bonuszeit von vorne. Eine Ausnahme gilt, wenn innerhalb von 10 Jahren nur ein Jahr fehlt und Sie einen triftigen Grund nachweisen (z. B. schwere Krankheit, Schwangerschaft, längerer Auslandsaufenthalt). Die Krankenkasse kann dann nach eigenem Ermessen den 75%-Zuschuss dennoch gewähren.
Gilt das Bonusheft auch bei privaten Zusatzversicherungen?
Gilt das Bonusheft auch bei privaten Zusatzversicherungen?
Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Viele private Zusatzversicherungen berücksichtigen das Bonusheft und belohnen regelmäßige Vorsorge mit höheren Leistungen.
Kann ich das Bonusheft digital führen?
Kann ich das Bonusheft digital führen?
Ja. Seit 2022 bieten viele gesetzliche Krankenkassen digitale Bonushefte über ihre Online-Geschäftsstelle oder App an.
Was tun, wenn mein Zahnarzt in Rente ist?
Was tun, wenn mein Zahnarzt in Rente ist?
Wenden Sie sich an die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV). Dort sind Behandlungsdaten archiviert und können offiziell bestätigt werden. Alternativ kann auch Ihre Krankenkasse häufig Nachweise liefern.
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Das Bonusheft ist ein einfaches Instrument zur Dokumentation regelmäßiger Vorsorge. Bei lückenloser Führung erhöht es den Kassenzuschuss beim Zahnersatz von 60 % auf bis zu 75 %. Bereits nach 5 Jahren profitieren Sie von einem erhöhten Zuschuss, nach 10 Jahren erreichen Sie den maximalen Satz.
👉 Haben Sie Ihr Bonusheft schon dieses Jahr abstempeln lassen? Vereinbaren Sie jetzt Ihren Vorsorgetermin bei Dental21 und sichern Sie sich Ihre Zuschüsse: Jetzt Termin online buchen
Quellen und weiterführende Literatur
Quellen und weiterführende Literatur
Dieser Artikel basiert auf Informationen folgender offizieller und unabhängiger Quellen:
Offizielle Institutionen: KZBV, G-BA, BZÄK
Gesetzliche Krankenkassen: Barmer, AOK, TK
Verbraucherinformationen: Verbraucherzentrale, Finanztip
Rechtliche Grundlage: Sozialgesetzbuch (SGB V) § 55