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Liebe Patientinnen und Patienten,

Liebe Patientinnen und Patienten,

zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere Arztpraxen seit dem 01.11.2020, als Teil der kritischen medizinischen Versorgung, nach wie vor geöffnet bleiben. Wir befolgen die entsprechenden Vorgaben für zahnärztliche und ärztliche Praxen, die im Hygieneplan, den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Heilkunde – Anforderungen an die Hygiene” und der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) festgehalten sind.

Aufgrund der in Arztpraxen üblichen, sehr hohen Hygienestandards, ist die Ansteckungsgefahr nachweislich geringer und Sie müssen sich während Ihrer Behandlung keine Sorge über ein Ansteckungsrisiko machen.

zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere Arztpraxen seit dem 01.11.2020, als Teil der kritischen medizinischen Versorgung, nach wie vor geöffnet bleiben. Wir befolgen die entsprechenden Vorgaben für zahnärztliche und ärztliche Praxen, die im Hygieneplan, den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Heilkunde – Anforderungen an die Hygiene” und der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) festgehalten sind.

Aufgrund der in Arztpraxen üblichen, sehr hohen Hygienestandards, ist die Ansteckungsgefahr nachweislich geringer und Sie müssen sich während Ihrer Behandlung keine Sorge über ein Ansteckungsrisiko machen.

Inhalt dieses Beitrags

Inhalt dieses Beitrags

1. Was Sie als Patient wissen müssen

1. Was Sie als Patient wissen müssen

2. Hygiene in unseren Arztpraxen oder Zahnarztpraxen

2. Hygiene in unseren Arztpraxen oder Zahnarztpraxen

Was Sie als Patient wissen müssen

Wenn Sie sich in den nächsten Tagen in ärztliche Behandlung begeben wollen, beachten Sie bitte unbedingt die folgende, nach den möglichen Risiken abgestuften Empfehlungen:

  1. Sie fühlen sich gesund:

    • Sie waren in den letzten zwei Wochen nicht in einem Risikogebiet (siehe aktuelle Informationen zum In- und Ausland) und haben keine Symptome einer Grippe (Husten, Schnupfen, Halskratzen, ggf. Fieber):

      Eine Behandlung ist problemlos möglich.
  2. Sie fühlen sich krank oder haben Symptome einer Grippe:

    • Alle aufschiebbaren zahnärztlichen Behandlungen sollten vermieden werden.
    • Kommen Sie nicht unangekündigt in die Praxis. Auch nicht, wenn Sie schon einen Termin vereinbart haben oder es sich um einen Notfall handelt. Rufen Sie in diesen Fällen unbedingt vorher in der Praxis an, man wird dann alles Weitere mit Ihnen besprechen (mögliche Terminverschiebung etc.).
  3. Sie sind positiv auf das Coronavirus getestet oder befinden sich in Quarantäne:

    • Bitte sagen Sie alle vereinbarten Termine telefonisch ab.
    • Kommen Sie nicht unangekündigt in die Praxis. Auch nicht, wenn Sie schon einen Termin vereinbart haben oder es sich um einen Notfall handelt. Rufen Sie in diesen Fällen unbedingt vorher in der Praxis an, man wird dann alles Weitere mit Ihnen besprechen.

Die beste und einfachste Art, die Übertragung zu vermeiden, ist wie bei „normaler“ Grippe die Befolgung der Grundregeln der allgemeinen Infektionsprävention: Vermeiden Sie Körperkontakt (Händeschütteln etc.), halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen und meiden Sie größere Menschenansammlungen. Niesen oder husten Sie in Ihre Armbeuge und werfen Sie benutzte Taschentücher unmittelbar nach Gebrauch in einen Papierkorb mit Deckel. Waschen Sie sich mehrmals täglich gründlich die Hände und vermeiden Sie, Ihr Gesicht zu berühren, lüften Sie in regelmäßigen Abständen die Räume in Ihrem Zuhause.

Weitere, kontinuierlich aktualisierte Hinweise finden Sie u. a. auf den Internetseiten des RKI (www.rki.de), des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) sowie über die Hotline unter Telefon 0800 5554666.

Hygiene in unseren Arztpraxen oder Zahnarztpraxen

Arztpraxen unterliegen schon immer hohen Hygienestandards. Diese werden regelmäßig kontrolliert und durch unsere Praxis nachweislich durchgeführt. Darüber hinaus haben wir die Frequenz der Desinfizierung des Wartebereiches erhöht.

Wir befolgen die entsprechenden Vorgaben für Arztpraxen, die im Hygieneplan, den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Heilkunde – Anforderungen an die Hygiene” und der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) festgehalten sind.

Wir bemühen uns außerdem die Begegnungen der Patienten in unserem Wartezimmer auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem messen wir von jedem Patienten beim Betreten der Praxisräume die Temperatur kontaktlos über ein Infrarotthermometer.

Alle Räume unserer Arztpraxis werden nach strikten Hygienevorschriften regelmäßig gereinigt, gelüftet und desinfiziert. Die behandelnden Ärzte und HelferInnen tragen zu Ihrer Sicherheit während der Behandlung Einweghandschuhe sowie einen Mund-Nasen-Schutz.

Alle Geräte, die mit Ihnen als Patient in direkten Kontakt kommen werden wie gewohnt vor jeder Behandlung sterilisiert.